Präqualifikation
Im Jahr 2009 erhielten wir die Bescheinigung über die Präqualifikation im Baufach.
Unter Präqualifikation versteht man die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters im öffentlichen Vergabeverfahren.
Im Bereich der Präqualifikation von Bauunternehmen bedeutet dies, dass Unternehmen, die Angebote bei öffentlichen Auftraggebern abgeben, ihre Eignung gemäß den in § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A 2012 genannten Anforderungen nachweisen können. Hierzu gibt es im Internet eine einheitliche bundesweite Liste, in der präqualifizierte Unternehmen nach Leistungsbereichen unterteilt gelistet sind. Voraussetzung für die Erteilung der PQ-Bescheinigung in einen bestimmten Leistungsbereich ist die entsprechende Vorlage von je drei Referenzobjekten aus den letzten drei Jahren.
Bei den für die Präqualifikation erforderlichen Nachweisen handelt es sich um unternehmensbezogenen Dokumente hinsichtlich der Eintragung in das Berufsregister, Anmeldung zur Berufsgenossenschaft, Angaben zur Zahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Eintrag bei der Handwerkskammer oder der IHK, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Nachweis über die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben, Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz bezüglich Mindestlohn und Angabe von Leistungsbereichen für die sich das Unternehmen mittels Nachweis von Referenzobjekten präqualifiziert hat.
Für präqualifizierte Unternehmen besteht die Verpflichtung, bei der Beteiligung von Nachunternehmern nur solche einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind.
Die Präqualifikation erleichtert so Auftraggebern der öffentlichen Hand, schon vor Auftragserteilung einen Überblick über die Leistungsfähigkeit des Bauunternehmens zu erlangen.